AGB´s

  1. Geltungsbereich

diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Firma Nicolas Roling Freiräume (im Weiteren auch „Vermieter“ genannt) mit Vertragspartnern (im Folgenden auch „Mieter“ genannt) abschließt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird vom Vermieter widersprochen. Er ist mit deren Anwendung nicht einverstanden.

Diese AGB gelten insbesondere für Mietverträge über Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen, Bote, Pkw usw., außerdem für Mietverträge über Warmlager-und Kaltlagerflächen, außerdem für Mietverträge über Räume.

Vertragspartner müssen die Hausordnung beachten, die diesen AGB als Anlage beigefügt ist.

  1. Vertragsgegenstand und zulässige Nutzung

Der Vermieter bietet die Vermietung verschiedener Mietgegenstände an:

a. Stellplätze

Vermietet werden Stellplätze ausschließlich zur Abstellung des vereinbarten Fahrzeuges/Bootes. Es ist nicht gestattet, auf diesen Stellplätzen Werkstattarbeiten, Montage-oder Lackierarbeiten durchzuführen. Die Stellplätze dürfen nicht zu Wohnzwecken oder Übernachtungszwecken verwendet werden. Betriebsstoffe dürfen nicht abgelassen oder gelagert werden.

Die Mindestmietdauer für Stellplätze beträgt einen Monat.

b.

Lagerflächen (warm/kalt)

Lagerflächen werden ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen vermietet. Es dürfen keine Gefahrgüter gelagert werden, hiervon ausgenommen sind nur haushaltsübliche Mengen in Originalgebinden. Eine andere Nutzung als die zur Einlagerung von Gegenständen ist nicht gestattet.

Die Mindestmietdauer für Lagerflächen beträgt einen Monat.

c.

Büro-/Tagungsräume

Büro-und Tagungsräume dürfen nur für Büro-, Schulungs-, Besprechungs- oder Präsentationszwecke verwendet werden. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Stunden für Tagungsräume, für Besprechungsräume mindestens 2 Stunden. 

Jegliche andere Nutzung bedarf gesonderter Vereinbarung.

  1. Vertragsdauer

Unbefristete Mietverhältnisse über Stellplätze oder Lagerflächen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von bis zu xxxx ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

4. Mieten

Die Mieten ergeben sich aus dem aktuellen Preisverzeichnis. Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus entweder durch elektronische Zahlung im Buchungsportal oder durch Überweisung. Der Vermieter kann eine angemessene Mietsicherheit i.H.v. 3 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) verlangen, wenn Räume unbefristet vermietet werden.

5. Zutritt und Sicherheit

Die vermieteten Flächen, Plätze und Räume sind zwischen 6:00 und 22:00 Uhr zugänglich. Die öffentlich zugänglichen Bereiche werden im Rahmen der gesetztlichen Regelungen videoüberwacht. Der Vermieter ist berechtigt, den vermieteten Gegenstand zu betreten, wenn dies zur Wartung, Instandhaltung oder Gefahrenabwehr erforderlich ist. Im Falle der Vermietung von Büro- oder Besprechungsräumen ist der Vermieter erst nach vorheriger Ankündigung hierzu berechtigt, es sei denn im Falle von Gefahr im Verzug. 

6. Untervermietung

Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

7. Verwahrung, Folgen von Vertragsstörungen

Der Vermieter übernimmt keinerlei Verwahrungspflicht. Der Mieter ist für die Sicherung von Gegenständen, die er in die Mietsache einbringt, gegen Schäden, Verlust oder Diebstahl selbst verantwortlich. Der Vermieter sorgt nicht für die Versicherung eingebrachter Gegenstände.

8. Vermieterpfandrecht, Mietrückstände

Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Vermieterpfandrechts. 

In die Mietsachen eingebrachte Gegenstände darf der Vermieter nach Ende der Mietzeit entsorgen, wenn es sich offensichtlich um Abfälle handelt. Andere Gegenstände, dürfen nach den gesetzlichen Regelungen verwertet werden.

9. Rückgabe

Die Mietsache ist geräumt und besenrein nach Ende der Mietzeit zu hinterlassen. 

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz des Vermieters, wenn der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.